Der Betroffene muss dem MPU-Gutachter und sich selber gegenüber ehrlich und offen sein, was sein Delikt im Strassenverkehr betrifft. Daraus folgt die Problemeinsicht z.B. ja es ist falsch und es kann lebensgefährlich werden für mich und die Strassenverkehrsteilnehmer wenn ich mich nicht an die StVO halte. Ist diese Hürde geschafft muss eine stabile adäquate Verhaltens – und Einstellungsänderung als grundsätzliches Verhalten im Strassenverkehr für den Betroffen klar sein.
Bei Alkhol – und oder Drogendelikt im Strassenverkehr ist es möglich das ein Abstinenznachweis erbracht werden muss.
So sieht der Weg aus zum Führerschein